Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-ILA-2107001) 

  1. Allgemeines 

1.1   Für den Geschäftsverkehr mit der INOVIS Live Automation AG gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, selbst wenn in Einzelkorrespondenz auf solche hingewiesen wird. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der INOVIS live Automation AG verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

  1. Angebot und Preise

2.1 Ohne spezifische Erwähnung gelten die Angebote als freibleibend in Bezug auf die Liefermöglichkeiten unserer Lieferanten.  Behält sich der Hersteller/Lieferant der INOVIS live Automation AG vor, aufgrund der Anfrage den Auftrag abzulehnen, wird das Angebot hinfällig.

2.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise rein netto zuzüglich MwSt., Transport- und Verpackungskosten. Angebote die nicht eindeutig als fest gekennzeichnet sind, gelten nur als unverbindliche Preisofferte im Sinne von Art. 374 OR.

2.3 Alle Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, solange nichts anderes vereinbart wurde.

Erfolgt die Auftragserteilung für die vereinbarte Leistung nach einem Monat seit der Offert Abgabe, kann die INOVIS live Automation AG die Preise angemessen erhöhen, falls die geltenden Preise der Lieferanten gestiegen sind.

  1. Besondere Bedingungen bei Rahmenverträgen

3.1 Diese besonderen Bedingungen im Abschnitt 3 gelten bei Rahmenbestellungen und Rahmenaufträgen. Nachfolgend werden diese Rahmenverträge genannt. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind im Rang übergeordnet und sind für beide Vertragspartner bindend, sofern nicht anders definiert.

3.2 In Rahmenverträgen wird die maximale Lieferfrist ab Bestelleingang, die Laufzeit, der Artikelpreis und die gesamthaft vereinbarte Menge des Artikels festgelegt.

3.3 Unterlässt der Auftraggeber der INOVIS live Automation AG innert der definierten Laufzeit den Abruf der Gesamtmenge, ist die INOVIS live Automation AG berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers entweder bei sich zu lagern, an den Vertragspartner auszuliefern oder zu hinterlegen. In allen Fällen wird mit dem Ablauf der definierten Laufzeit der Kaufpreis für die vereinbarte Menge zur Zahlung fällig.

3.4 Eine Rahmenvertrag Verlängerung kann nur gegen einen Aufpreis von 15% auf den Verkaufspreis (VK/0.85) und Einverständnis der INOVIS live Automation AG um weitere 12 Monate bestellt werden. Dieser Obolus ist für die gesamte verbleibende Restmenge am Tag der Rahmenvertrag Verlängerung fällig.

3.5 Die INOVIS live Automation AG verpflichtet sich gegenüber dem Hersteller/Lieferant zur Abnahme und deren Begleichung der Schuld des vertraglich vereinbarten Soll Bestandes im Rahmenvertrag. Bei Waren, die ohne Einwilligung und über den vereinbarten Soll bestand der INOVIS live Automation AG durch den Vertragspartner beschaffen werden, ist der INOVIS live Automation AG die Verweigerung der Annahme und die Begleichung der Waren freigestellt.

  1. Lieferfrist

4.1   Die INOVIS live Automation AG wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.

4.2 Die in der Auftragsbestätigung festgelegte Lieferfrist gilt als Auslieferdatum ab Bubikon, dem Sitz der INOVIS live Automation AG. Verantwortlichkeiten bei Terminüberschreitungen infolge Verzögerungen durch den Transporteur, lehnt die INOVIS live Automation AG ab.

Die Lieferfrist wird verlängert, wenn unabwendbare Ereignisse eintreten, die auf höhere Gewalt wie Krieg, Epidemien, Unwetter u.ä. aber auch Zollrevisionen u.ä. zurückzuführen sind.

  1. Auslandfrachten (wöchentlich)

Die Festlegung des Auslieferungstermins für Ware aus dem Ausland basiert auf der Annahme, dass jeweils Mitte Woche die Lieferung bei der INOVIS live Automation AG eintrifft. Für Einflüsse wie Überbuchungen, Fehlbuchungen, Streik, technischen Defekt am Transportmittel, sowie Abstürze/Unfälle u.ä., die durch (Luft- und See-) Frachtgesellschaften entstehen, wird keine Haftung übernommen.

  1. Versand

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind der INOVIS live Automation AG vom Empfänger innert 8 Tagen nach Eingang der Sendung anzumelden. Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung am Tag des Wareneingangs.

  1. Werklieferungen

Bei Lieferung und Verrechnung direkt durch die Lieferwerke der INOVIS live Automation AG gelten die Ver­kaufsbedingungen des jeweiligen Lieferwerkes. In diesem Falle haben die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Gültigkeit. Schadenersatzansprüche oder Forderungen anderer Art können bei Direktlieferungen gegenüber der INOVIS AG nicht geltend gemacht werden.

  1. Zahlungen / Kreditlimite

8.1 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen rein netto zahlbar. Für Erstlieferungen und Lieferungen ins Ausland gelten ohne ausdrückliche Schriftlichkeit die Vorauskasse.

Unberechtigte Skonto- oder Rabattabzüge werden nachbelastet. Bei verspäteter Zahlung wird vom Ablauf der Zahlungsfrist an, ein Verzugszins von 8% berechnet. Zudem hat der Kunde die Mahnspesen und einen eventuellen weiteren Verzugsschaden zu tragen.

8.2 Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder vorhandene Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Abweichend von den vorstehenden Zahlungsbedingungen behält sich die INOVIS AG vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern. Für Erstkunden gilt immer Vorauszahlung. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

8.3 Bei Zahlungsverzug können Folge-Bestellungen zurückbehalten werden. Nach Fälligkeit sind Verzugszinsen von 5% zu entrichten, zuzüglich eines Pauschalbetrags für Mahnkosten. Die INOVIS live Automation AG darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurücknehmen. Verweigerung bestellter Ware entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.  

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der INOVIS live Automation AG. Bei Vermischung oder Verarbeitung entsteht ein Miteigentum der INOVIS live Automation AG am neuen Produkt. Bei Weiterveräusserung der Ware auf Kredit geht der Eigentumsvorbehalt auf die Kaufpreisforderung über. Davon kann die INOVIS live Automation AG den Schuldner, den ihr der Käufer zu nennen hat, jederzeit verständigen. Über Massnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können, ist die INOVIS AG vom Besitzer der Waren sofort zu verständigen, ebenso ist der Dritte auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen.

  1. Währungsklausel

Alle Preise basieren auf Schweizer Franken, ausser es wird im Angebot etwas anderes vermerkt. Da der Einkauf beim Lieferwerk oft in einer anderen Währung erfolgt, wird für das Angebot die fremde Währung als Grundlage genommen und in CHF umgerechnet. Es gilt jeweils der Wechselkurs des Offert-Stelltages. Weicht bei Auftragsvergabe der dem Angebot zugrunde liegende Kurs ab, werden die Preise nach dem bei der Auftragsvergabe aktuellen Umrechnungskurs neu festgelegt.  Als verbindliche Kurse gelten die jeweiligen (Kauf) Tageskurse für Devisen der Zürcher Kantonalbank.

  1. Retouren / Garantie

Garantieansprüche beschränken sich auf die Bedingungen des Herstellers/Lieferanten. Erweist sich die Lieferung bei der Abnahme nicht als vertragsgemäss, so hat INOVIS live Automation AG das Recht, die Mängel zu beheben oder beim Hersteller/Lieferanten beheben zu lassen. Ist die Beseitigung dieser Mängel innert nützlicher Frist nicht möglich, kann eine Ersatzlieferung verlangt werden. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, hat der Auftraggeber das Recht die Herabsetzung des Kaufpreises (Min­derung) zu verlangen. Auf Industrierechnern und Komplettsystemen gewährt INOVIS live Automation AG auf nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler eine Bring-In Garantie von 12 Monate auf dem bestätigten Auslieferdatum. Davon ausgeschlossen sind Softwarefehler und softwaremässige Konfigurationsfehler, sowie Fehler, verursacht durch nachträglich von aussen eingebauter Hardware. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höhere Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter in Geräte ohne schriftli­che Zustimmung der INOVIS live Automation AG. Fehlt eine Seriennummer-Bezeichnung des Produktes (Sticker/Aufdruck), oder ist dieser durch Dritte entfernt worden, erlischt automatisch jeglicher Garantieanspruch.

  1. Materialrücksendung / RMA

Materialrücksendungen unterstehen der sog. „Bring-in-Garantie“. Diese werden im Abschnitt 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.

  1. Haftung für Mängel und Schadenersatz

Offene Mängel müssen vom Käufer der Ware sofort, verdeckte Mängel bei deren Erkennen schriftlich, und unter detaillierter Angabe der Beanstandung, angezeigt werden. INOVIS live Automation AG haftet nicht für die vom Käufer verursachten anwendungstechnischen Fehlern, welche Schäden oder Mängel am gelieferten Produkt erzeugt haben.

Im Falle einer berechtigten Mängelrüge kann die INOVIS live Automation AG nach Absprache mit dem Käufer:

  • gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern (sofern diese auf dem Markt noch erhältlich sind)
  • den Kaufpreis zurückerstatten und vom Vertrag zurückzutreten
  • unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware vergüten

Die Ansprüche des Käufers erlöschen auf jeden Fall, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche gegen INOVIS die live Automation AG sind in allen Fällen ausgeschlossen, ausgenommen sie beruhen auf rechtswidrigen Absichten oder auf grobe Fahrlässigkeit der INOVIS live Automation AG. Der Käufer hat eine diesbezügliche Beweispflicht.

  1. Annullierungen

Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der INOVIS live Automation AG möglich. Kosten, die bereits erwachsen sind, oder Preiserhöhungen vom Hersteller/Lieferanten sind vom Besteller zu übernehmen.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist am Sitz der INOVIS live Automation AG. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

  1. Bring-in-Garantie für Reparatur – / Garantieabwicklungen

17.1. Bei der von INOVIS Live Automation AG gewährten Garantie handelt es sich um eine „Bring-in“ – Garantie. Im Garantiefall wird das Gerät von Kunden versichert und frachtkostenfrei an die von INOVIS Live Automation AG angegebene Adresse versandt. Für Versicherung und Rücktransport übernimmt die INOVIS Live Automation AG die Kosten innerhalb der Schweiz. Wenn in der Rechnung nicht anders vermerkt, gilt für alle Hardware-Artikel (Neuware) die Gewährleistung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von 12 Monaten. Auf Occasionsware gilt die entsprechend abgeschlossene Garantie. Sollte hier nichts entsprechend vereinbart sein, gewähren die INOVIS Live Automation AG eine Gewährleistung von 3 Monaten. Die Gewährleistung beinhaltet die benötigten Ersatzteile, die Arbeitszeit und den Rücktransport. Nicht beinhaltet sind Software und deren Installation nach Tausch eines Teiles oder Gerätes. Bei unsachgemässer Behandlung des Gerätes (zum Beispiel Sturzschäden) ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Da Batterien und Lüfter Verschleissteile sind, kann die INOVIS live Automation auf Batterien und Lüfter eine maximale Gewährleistung von 6 Monaten gewähren. Durch Ersatzteillieferung oder Reparatur tritt keine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.

17.2 Minderung und Wandel können während einer vereinbarten Garantieverlängerung nicht geltend gemacht werden.

17.3 Die INOVIS Live Automation AG kann nur Fehler bis zu den Schnittstellen des Systems beheben. Fehler im Zusammenhang mit der Peripherie, die nicht von der INOVIS Live Automation AG erworben wurde, sind von der Garantieleistung ausgeschlossen und können nur gegen Berechnung bearbeitet werden. Bei Reparaturen von Geräten ausserhalb der Garantie erhalten Sie vorher einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung.

17.4 Bei Garantieabwicklungen/Rücksendungen beifügen:

  • Garantienachweis, Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung
  • Eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, die möglichst detailliert abgefasst sein muss. Das System wird einer allgemeinen Funktionsprüfung unterzogen, in erster Linie werden jedoch nur die angegebenen Fehler behoben.

Die Rücksendung soll in Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung erfolgen. Der Kunde sorgt für eine ausreichende Versicherung der Rücksendung. Ersatz für Verlust oder Beschädigung während des Transportes wird von der INOVIS Live Automation AG nicht übernommen.

17.5 Bei einem Defekt oder einem Schadenfall löst der Kunde eine RMA – Nummer. Diese kann auf der Website der INOVIS live Automation generiert werden.

Für die an die INOVIS live Automation zurückgesandte Ware, bei welcher sich trotz eingehender Tests keine Fehler feststellen lassen, sowie durch Passwort geschützte Systeme, sofern der Kunde das Passwort nicht mitgeteilt hat, ist die INOVIS Live Automation berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.-. zu verrechnen. Bei Fehlern des Garantienachweises ist es der INOVIS live Automation freigestellt ob sie eine Bearbeitungsgebühr erhebt, oder die Ware an den Kunden zurücksendet.

17.6 Es kann keine Garantie beansprucht werden, wenn die Ware durch unsachgemässe Verpackung beschädigt wurde, oder für Ware, bei der das Garantiesiegel oder die Seriennummer beschädigt oder entfernt wurde. Ferner, wenn das System unsachgemäss geöffnet wurde. Die INOVIS Live Automation AG übernimmt keine Haftung für den Verlust von gespeicherten Daten. Der Kunde ist für die Speicherung der Daten zuständig und kann gegenüber der INOVIS live Automation keine Entschädigungen geltend machen.

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